Ausserdem ist geplant, den Rechtsweg zu verkürzen. Das bedeutet in der Praxis, dass die bisher zulässige Beschwerde beim Oberlandesgericht als dritte Instanz wegfällt.
Nicht nur Sachverständige, sondern auch Richter befürchten, dass es bei einem solchen Wegfall zu einem weiteren Absinken der Qualitätsstandards in Verfahren der Abschiebungshaft kommt.
Welche Auswirkungen der Gesetzentwurf zur Reform des Familienrechts auf Freiheitsentziehung und Abschiebungshaft hat, konnte Elena Krause in einem Gespräch mit Peter Fahlbusch in Erfahrung bringen. Er ist Rechtsanwalt in Hannover in einer Kanzlei, die sich schwerpunktmässig mit Ausländer- und Asylrecht befasst und insbesondere Abschiebungshaftverfahren betreut.
AutorIn: Elena Krause
Dauer: 15:11 Minuten
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Gesellschaft