Unterschriftenaktion zu Stadtpass in Regensburg stellt Versammlungsfreiheit in Frage

Heute hört ihr unser regelmäßiges Kollegengespräch mit Regensburg Digital. Es geht um eine Unterschriftenaktion, die auf eine merkwürdige, rechtliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit hinweist. Vor dem Jobcenter Regensburg ist politische Willensbildung untersagt.

Der Gewerbepark Regensburg ist in Privateigentum und als solcher nur bedingt für Unterschriftsammlungen geeignet. Obwohl alles auf den ersten Blick nicht gerade auf ein privates Grundstück schließen lässt. Es gibt auf dem Gelände Geschäfte, Gastronomie, Grünflächen und das Jobcenter Regensburg. Deshalb wollte das Bündnis „Pro Stadtpass“ Unterschriften für ein Sozialpass vor dem Jobcenter sammeln. Dumm nur, dass sie ihre Aktion bei der Stadt anmelden wollten, denn so kam raus, dass die Stadtregierung Regensburg nicht zuständig für die Anmeldung und die Erlaubnis auf Versammlungsfreiheit sind, sondern der Eigentümer. Und der sagte: NEIN! Das Gebäude, in dem sich das Jobcenters befindet, ist nur von der Stadt gemietet. Nun darf das Bündnis dort keine Unterschriften sammeln, wo die meisten Menschen mit dem Interesse an einem Stadtpass auflaufen. So geht gute Verhinderungspolitik für sozialen Protest. Ich frage Stefan Aigner von Regensburg Digital wie es dazu gekommen ist?

 

Die und andere Recherchen vom Online-Blog aus Regensburg gibt’s unter www.regensburg-digital.de/

 

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