Europäischer Gerichtshof kippt EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist nichtig. Der Europäische Gerichtshof hat sie am gestrigen Dienstag kassiert. Was das für Datenschutz und Freiheitsrechte bedeutet, und wie es nun weitergeht mit der Vorratsdatenspeicherung, dazu sprechen wir mit dem Verein digitalcourage.

Die EU-Richtlinie "beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt."
Mit dieser klaren Begründung hat der Europäische Gerichtshofs gestern die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Und er verstößt gegen die Europäische Grundrechtecharta, die auch in Deutschland unmittelbar gelten, meint das Gericht.
Geklagt hatten mehrere tausend ÖsterreicherInnen, eine irische Bürgerrechtsorganisation und die Kärntner Landesregierung.
Vorratsdatenspeicherung, das ist die Speicherung von Verbindungsdaten – also zum Beispiel mit wem ihr wie lange von wo aus telefoniert habt. Mit welcher IP-Adresse ihr im Netz unterwegs wart. Oder auch an wen ihr wann eine E-Mail geschrieben habt.
Rundum erfreut über das Urteil ist Rena Tangens vom Verein "digitalcourage", der auch Mitglied ist im Arbeitskreis „Stoppt die Vorratsdatenspeicherung“.

 
 

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