Geheime Verträge zwischen der Uni Köln und Bayer

Der Bayer-Konzern und die Uni Köln dürfen ihren Kooperationsvertrag geheim halten. Das entschied gestern das Oberverwaltungsgericht Münster und sorgte für Enttäuschung bei denjenigen, die immer mehr Drittmittel in der Forschung für gefährlich halten.

Kein guter Tag für die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre war das gestern. Denn das Oberverwaltungsgericht Münster hat gestern eine Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Universität Köln und der Bayer AG verweigert. Die „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ versucht seit Jahren zu erfahren, was genau drin steht, in diesem Vertrag. Die Organisation sieht dem mächtigen Konzern seit nun schon Jahrzehnten kritisch auf die Finger und will deshalb genauer wissen, was Bayer und die Uni da vereinbart haben. Denn die Forschung an Universitäten wird immer stärker von Privatunternehmen beeinflusst. Zum – gestern verlorenen – Prozess sprach Heike Demmel mit Philipp Mimkes, dem Sprecher von „Coordination gegen Bayer-Gefahren“:

 

Solche Prozesse und überhaupt die industriekritische Arbeit kostet natürlich viel Geld, deshalb ruft die „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ auch zu Spenden für ihre Arbeit auf. Alle wichtigen Infos dazu unter:

www.cbgnetwork.org

 

 

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