Bündnis „Nein heißt Nein“ kritisiert Justizminister Maas Pläne zur Reform des Sexualstrafrechts

Morgen wird der Bundestag über eine Reform des Sexualstrafrechts beraten." Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist auch weiterhin nicht an sich geschützt", heißt es dazu in einem offenen Brief des Bündnis "Nein heißt Nein".

Es hagelt Kritik an der Reform des Sexualstrafrechts, die Justizminister Heiko Maas nun vorgelegt hat. Unzureichend und lückenhaft ist die Reform, heißt es, die Debatte am morgigen Donnerstag im Bundestag wird kontrovers werden.

Jede 7. Frau in Deutschland ist betroffen von schwerer sexualisierter Gewalt. 8.000 Vergewaltigungen werden jährlich angezeigt – doch die Dunkelziffer ist hoch: Nur 85% bis 95% der Frauen, die vergewaltigt wurden (fast immer sind es Frauen), zeigen dies auch an, schätzt der „Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland“. Und hat sich eine Frau zur Anzeige durchgerungen, bleibt der Täter meist straffrei: Die Quote der Verurteilungen sinkt seit Jahren. Im Jahr 2012 wurden nur 8,4% der Täter verurteilt.

Es ist also längst Zeit für eine Reform des Sexualstrafrechts. Nun will Justizminister Maas den Paragrafen 177 und 179 des Strafgesetzbuches (Sexuelle Nötigung beziehungsweise Vergewaltigung und Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen) verändern. Doch "das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist auch weiterhin nicht an sich geschützt", heißt es in einem offenen Brief, den das Bündnis "Nein heißt Nein" an die Bundeskanzlerin und die Mitglieder des Bundestags geschickt hat. Dazu sprach Heike Demmel mit Dr. Anja Nordmann. Sie ist Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats und ist seit 20 Jahren tätig in Frauenprojekten und im gleichstellungspolitischen Bereich:

 
Creative Commons Lizenzvertrag

Hier ist der offene Brief zu finden:

Offener Brief "Nein heißt nein"

 

Dein Kommentar

Email:
BesucherInnen-Kommentare