„Ein wichtiger Schritt hin zu einem Recht auf Remix“ - Bundesverfassungsgericht entscheidet zu Sampling

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden: Das letzte Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Sampling trägt der Kunstfreiheit nicht hinreichend Rechnung. Damit hat der Produzent Moses Pelham mit seiner Verfassungsbeschwerde Erfolg, der wegen einem 2-Sekunden-Sample von Kraftwerk vor Gericht gelandet war. Nun muss der Bundesgerichtshof den Fall noch einmal neu bewerten.
Einschätzungen zum heutigen Urteil von Volker Tripp, politischer Geschäftsführer von Digitale Gesellschaft e.V.

Sampeln, remixen, Mashups – ohne diese Techniken ist moderne Musik kaum mehr zu denken. Doch wer Klangschnipsel von anderen in den eigenen Song einbaut, steht schnell mit einem Bein in der Illegalität. Denn die entsprechenden Gesetze sind reichlich verstaubt, aus einem vordigitalen Zeitalter. Sampling gabs damals noch nicht, und so ist die Frage wer was wie sampeln darf heiß umstritten. Und beschäftigt immer wieder Gerichte - die sich da auch keineswegs einig sind. Zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof. Auch sie beschäftigten sich mit einer 2-Sekunden-Sequenz von Kraftwerk. Die der Produzent Moses Pelham in einen anderen Song mixte. Das durfte er nicht – sagte jedenfalls der Bundesgerichtshof. Anders sieht das das Bundesverfassungsgericht, vor das Pelham mit einer Verfassungsbeschwerde zog, und der heute Recht bekam. Das Bundesverfassungsgericht sagt nämlich:
„Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in Urheber- und Leistungsschutzrechte rechtfertigen“
Das Urteil ist „ein wichtiger Schritt hin zu einem Recht auf Remix“ - meint der Verein Digitale Gesellschaft zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum Sampling. Heike Demmel sprach dazu mit Volker Tripp, politischer Geschäftsführer von Digitale Gesellschaft e.V.

 
Creative Commons Lizenzvertrag


Die Stellungnahme von Digitale Gesellschaft e.V. zum Urteil hier:
https://digitalegesellschaft.de/2015/11/sampling-vor-gericht/

 

Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht hier:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/05/rs20160531_1bvr158513.html

 

 

Dein Kommentar

Email:
BesucherInnen-Kommentare