Prostituierten Schutzgesetz - Interview mit Kasandra e.V.
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- Sendeplatz: Stoffwechsel
- Mittwoch, 21. Juni 2017
- AutorIn: Philipp Abel
Zum 1. Juli wird bundesweit das sogenannte „Prostituierten-Schutz-Gesetz“ eingeführt. Es bedeutet eine große Veränderung für alle die in der Sexarbeit tätig sind. Denn: Kern des Gesetzes ist die Einführung einer gesundheitlichen Beratungspflicht und einer gewerblichen Anmeldepflicht für Prostituierte.
Ämter und Interessenverbände sehen das Gesetz mit gemischten Gefühlen. Wir haben uns für euch mit dem Beratungsverein Kassandra e.V. und der städtischen Fachstelle für sexuelle Beratung unterhalten.
Nach langem Procedere ist es nun soweit: Zum 1. Juli wird das sogenannte „Prostituierten-Schutzgesetz“ gültig. Das neue Gesetz enthält sowohl Auflagen für Sexarbeitende als auch für Betreibende. Erstmals wird beispielsweise eine allgemeine Kondompflicht eingeführt.
Dennoch: Organisationen wie der „Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen“ bedauern dass für beide Seiten ausschließlich Pflichten und keine neuen Rechte entstehen. Das Gesetz beinhaltet die Pflicht zu regelmäßigen gesundheitlichen Beratung und die Pflicht sich mit dem echten Namen als sexarbeitend zu amtlich zu registrieren.
Gerade die Betroffenen-Verbände haben im Vorfeld ihren Unmut über das Gesetz geäußert. Ich habe mich jetzt, kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes mit dem Nürnberger Verein Kassandra e.V. unterhalten. Der Verein ist eine Beratungsstelle und bietet neben klassischer Sozial- und Präventionsarbeit auch Qualifikation an.
Dieses auf Bundesebene beschlossene Gesetz fällt in die Landeszuständigkeit. In Bayern hat die Regierung die Kommunen mit der Durchführung betraut.
Der Leiter des Nürnberger Gesundheitsamt hat sich über die Ausgestelltung dieser durchführung wenig erfeut gezeigt, denn: Sein Amt soll sowohl die Gesundheitsberatung als auch die Anmeldung durchführen. Er fürchtet einen Vertrauensverlust von seiten der Prostituierten in sein Amt, weil es nur noch als Aufsichtsbehörde gesehen werden könnte.
Dazu, zum Gesetz insgesamt und der Situation in Nürnberg, habe ich mit Leiterin der hierfür zuständigen Stelle der Stadt Nürnberg gesprochen: Frau Dr. Schaffer von der Fachstelle Sexuelle Beratung.
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