In Zukunft soll Widerstand gegenüber PolizistInnen härter bestraft werden als es bisher schon der Fall ist. Das Bundeskabinett brachte nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg. Das bisherige Strafmaß von zwei Jahren soll nun auf drei angehoben werden. Darauf hatten sich FDP und Union schließlich einigen können. Zuvor hatte die Union gefordert, das Strafmaß auf bis zu fünf Jahren herauf zu setzen. Widerstand gegen einen Polizeibeamten kann beispielsweise schon dann vorliegen, wenn bei einer Festnahme versucht wird, sich aus dem Griff des Beamten zu lösen, ohne dass dieser verletzt werde. Zudem soll der Paragraf 113, Absatz , im Strafgesetzbuch, der sich auf besonders schweren Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bezieht, so ergänzt werden, dass sich bei Angriffen nicht nur das Mitführen einer Waffe, sonder auch von gefährlichen Gegenständen straf verschärfend auswirkt. Der Paragraf sieht hier eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft vor.

 

 

In Zukunft soll Widerstand gegenüber PolizistInnen härter bestraft werden als es bisher schon der Fall ist. Das Bundeskabinett brachte nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg. Das bisherige Strafmaß von zwei Jahren soll nun auf drei angehoben werden. Darauf hatten sich FDP und Union schließlich einigen können. Zuvor hatte die Union gefordert, das Strafmaß auf bis zu fünf Jahren herauf zu setzen. Widerstand gegen einen Polizeibeamten kann beispielsweise schon dann vorliegen, wenn bei einer Festnahme versucht wird, sich aus dem Griff des Beamten zu lösen, ohne dass dieser verletzt werde. Zudem soll der Paragraf 113, Absatz , im Strafgesetzbuch, der sich auf besonders schweren Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bezieht, so ergänzt werden, dass sich bei Angriffen nicht nur das Mitführen einer Waffe, sonder auch von gefährlichen Gegenständen straf verschärfend auswirkt. Der Paragraf sieht hier eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft vor.

Als Konsequenz aus der Integrationsdebatte hat der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer gefordert, in Zukunft keine Zuwanderung mehr aus der Türkei oder arabischen Ländern zuzulassen. Seehofer verwies darauf, dass ab Mai nächsten Jahres ohnehin die EU-Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus Osteuropa gelte. Weiter sagte er: "Ich habe kein Verständnis für die Forderung nach weitergehender Zuwanderung aus fremden Kulturkreisen". Grünen-Parteichefin Claudia Roth erklärte, Seehofer habe jedes Maß und demokratisches Gefühl verloren. Sie forderte ihn auf, sich bei allen türkischen und arabischen Einwanderern zu entschuldigen.

9 Monate nach dem Erdbeben auf Haiti leben immer noch eine Millionen Menschen im Ausnahmezustand. So ein Bericht der Hilfsorganisation Refugees International. Demnach gebe es auf Haiti keine internationale Koordination, was die Gefahr von Hunger, Bandenkriminalität und sexuellen Übergriffen erhöht. Bandenführer und Landbesitzer schüchterten die Flüchtlinge ein, die Gewalt in den Lagern und um sie herum nehme zu. Refugees International erklärte weiter, die Bemühungen, für die Menschen eine dauerhafte Unterkunft zu finden, hätten bislang kaum Fortschritte gemacht. Sehr viele HaitianerInnen leben nach wie vor in behelfsmäßigen Lagern. Es müsse dringend gehandelt werden, um die grundlegenden Rechte dieser Menschen zu schützen.

Pünktlich zum internationalen Tag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober versucht das Parlament von Guatemala, eben diese wieder einzuführen. Die rechte Mehrheit der Abgeordneten beschloss am vergangenen Mittwoch ein Gesetz über Gnadengesuche von zum Tode Verurteilten an den Präsidenten. Weil diese Regelung bislang fehlt, kann die eigentlich vorgesehene Todesstrafe seit 2001 nicht mehr vollstreckt werden. Die Todesstrafe für Mord und Entführung war in Guatemala erst 1995 eingeführt worden und gilt nur für Männer. Im Jahr 2001 setzte der damalige Präsident Alfonso Portillo das Recht auf Begnadigung außer Kraft. Ohne ein solches Gnadenrecht aber darf nach einem Urteil des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofs nicht hingerichtet werden. Portillos Versuch, die Todesstrafe ganz abzuschaffen, wurde von der Mehrheit des Parlaments abgelehnt.

Nach der Bekanntgabe des Friedensnobelpreises für den chinesischen Menschenrechtler Liu Xiaobo haben die chinesischen Behörden dutzende Sympathisanten festgenommen. Die Polizei habe in Peking, Shanghai und anderen Städten bei Feiern anlässlich der Auszeichnung des inhaftierten Dissidenten mehrere dutzend Teilnehmer abgeführt. Die Berichterstattung über die Preisvergabe wurde in chinesischsprachigen Medien unterbunden, englischsprachige Medien in China veröffentlichten ausschließlich die Reaktionen der Regierung.  Die Vergabe stieß im Westen auf große Zustimmung. Zahlreiche Regierungen, darunter die USA, forderten die Freilassung des Nobelträgers, der 2009 zu elf Jahren Haft verurteilt worden war. Er saß bereits zuvor mehrfach im Gefängnis und gilt als führender Kopf der «Charta 08», einem Aufruf für Demokratie und Menschenrechte in China.

Die Deutsche Bahn darf unter Androhung eines Zwangsgeldes auf dem Gelände für das Projekt Stuttgart 21 vorerst keine Bäume mehr fällen. Weil dort seltene Tiere leben untersagte das Eisenbahnbundesamt das weitere Abholzen. Die Behörde verfügte, dass das Fällen von Bäumen im Mittleren Schlossgarten einzustellen sei; zunächst müsse die DB Projektbau einen Plan zum Schutz von Juchtenkäfern und Fledermäusen vorlegen. Bei Zuwiederhandlung droht eine Strafe von 250.000€. Das Eisenbahnbundesamt hatte bereits vor dem Fällen der ersten 25 Bäume vorige Woche naturschutzrechtliche Zweifel angemeldet. Dennoch wurden die Bäume unter massivem Polizeischutz abgeholzt. Bei den Ausschreitungen wurden hunderte Demonstranten und Dutzende Polizeibeamte verletzt.

In Moskau wurden 3 Neonazis zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Moskauer Stadtgericht hat drei russische Ultranationalisten wegen mehrerer Morde und Bombenanschlägen zu Haftstrafen verurteilt. Die drei hätten einer militanten Gruppe angehört und es gezielt auf Wanderarbeiter aus früheren sowjetischen Gebieten in Zentralasien und dem Kaukasus abgesehen. Zwischen 2008 und 2009 hatten sie zehn Menschen getötet und drei Bombenanschläge verübt. Da zwei der Angeklagten zur Tatzeit minderjährig waren, wurden sie nur zu acht und neun Jahren Haft verurteilt. Der dritte Angeklagte sei schon älter als 18 gewesen und sei mit 21 Jahren Gefängnis bestraft worden.

Allen Schutzmaßnahmen zum Trotz hat der bei einem Unfall in einer ungarischen Aluminiumfabrik ausgelaufene Giftschlamm am Morgen einen Seitenarm der Donau erreicht. Die Wasserbehörde habe bei Messungen am Zusammenfluss von Raab und Donau einen leicht erhöhten Laugenhalt festgestellt, so ein Sprecher. Eine giftige Schlammlawine aus einem Bauxitwerk hatte sich am Montag über fünf Ortschaften in Westungarn ergossen. Umweltschützer erwarten darüber hinaus Langzeitfolgen. Diese ließen sich jedoch noch nicht absehen, weil die Zusammensetzung des Schlamms und sein Schwermetall-Gehalt noch nicht bekannt sind. Greenpeace hatte erste Laborergebnisse für diesen Freitag angekündigt.

Die USA haben in den vergangenen Monaten fast 400 000 so genannte illegale Einwanderern ausgwiesen. So zu entnehmen den Zahlen, die die Heimatschutzministerin Janet Napolitano gestern präsentiert hatte. Diesen Angaben zufolge seien im Haushaltsjahr 2010, das am 30. September endete, fast 400 000 Menschen ohne gültige Papiere des Landes verwiesen worden. Fast die Hälfte der abgeschobenen Menschen seien der Heimatschutzministerin nach Kriminelle gewesen. Napolitano betonte, die Zahlen zeigten, dass die Regierung von Präsident Barack Obama die Einwanderungsgesetze strikt umgesetzt habe.