Der peruanische Autor Mario Vargas Llosa wird in diesem Jahr mit dem Literaturnobelpreis ausgezeichnet. Das teilte die Königlich-Schwedische Akademie in Stockholm mit. Die Akademie würdigte seine "Kartographie von Machtstrukturen und seine scharf gezeichneten Bilder individuellen Widerstands" dagegen.
In seinen Werken hat sich Llosa immer wieder mit den Machtstrukturen und gesellschaftlichen Verhältnissen in Lateinamerika auseinandergesetzt.Der 74-jährige Roman- und Theaterautor gilt als einer der führenden Schriftsteller Lateinamerikas und ist auch in Deutschland mit seinen Romanen überaus erfolgreich

Die in der rechten Szene beliebte Marke "Thor Steinar" muss zwei ihrer bundesweit zwölf Läden schließen. Mit zwei Urteilen gab der Bundesgerichtshof in Karlsruhe Räumungsklagen der Vermieter in Magdeburg und Berlin statt. Der Laden in Magdeburg befindet sich in einem Haus des bekannten österreichischen Architekten Friedensreich Hundertwasser. Die Räume wurden 2007 beziehungsweise 2008 angemietet. Erst später erfuhren die Vermieter, dass es sich um Waren der Marke "Thor Steinar" handeln soll. In Berlin kam es mehrfach zu Demonstrationen und Farbbeutel-Anschlägen gegen den Laden. In beiden Städten sahen sich die Vermieter arglistig getäuscht und klagten auf Räumung. Damit hatten sie nun in allen Instanzen Erfolg.

Ecuadors Präsident Rafael Correa hat den Ausnahmezustand in dem Land bis zum Freitag verlängert. Damit könne die Armee weiterhin zur Durchsetzung von Ruhe und Ordnung eingesetzt werden. Correa hatte den Ausnahmezustand am Donnerstag nach gewaltsamen Polizei-Protesten verhängt.
Hunderte Polizisten waren aus Protest gegen geplante Kürzungen ihrer Zulagen auf die Straße gezogen und hatten unter anderem den Flughafen in der Hauptstadt Quito blockiert und den Präsidenten mehre Stunden in einem Krankenhaus festgesetzt. Correa war aus dieser Situation von der Armee befreit worden. Die geplanten Kürzungen der Zulagen von Polizisten sind Teil eines umfassenden Sparpakets des linksgerichteten Präsidenten, mit denen die Regierung die Staatsfinanzen von Ecuador in den Griff bekommen.

Nach einem Brandanschlag auf ein Wohnhaus in Wetzlar begann gestern der Prozess gegen 4 Neonazis. Laut Staatsanwalt haben die Neonazis in der Nacht zum 5. März gemeinsam versucht, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen fünf Menschen zu töten. Denn wer einen Molotowcocktail auf ein Wohnhaus schleudere, nehme dies zumindest billigend in Kauf. Außerdem werde den Angeklagten schwere Brandstiftung zur Last gelegt.
Die vier Männer gehören der neonazistischen Anti-Antifa an. Der Brandanschlag hat das Haus eines Kirchenmitarbeiters getroffen, der sich gegen Rechtsextremismus engagiert. Die Bewohner konnten den Brand jedoch selbst löschen, es wurde niemand verletzt. Den Tatverdächtigen drohen nun im Höchstfall lebenslange Freiheitsstrafen.

Die Bundesfamilienministerin besteht auf einem Bekenntnis von Antifa-Initiativen zum Grundgesetz. Es sei selbstverständlich, dass diejenigen, die vom Staat unterstützt werden, um Demokratie und Toleranz zu fördern, sich auch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen müssen, so Schröder.
Das gelte nicht nur für die Bekämpfung des Rechtsextremismus, sondern werde auch für Programme gegen Linksextremismus und Islamismus gelten. Alle Initiativen, die sich um Gelder der Regierung bewerben, sollten eine Erklärung unterzeichnen, in der sie sich zur Demokratie und den Zielen des Grundgesetzes bekennen. Auch die Partner der geförderten Initiativen müssten das Grundgesetz anerkennen. Schröder hatte dabei bekräftigt, dass der Staat keine extremistische Gruppen unterstützen werde, nur weil sie sich auch gegen andere Extremisten wenden.

Im Streit um die Finanzierung der geplanten Bafög-Erhöhung haben Bund und Länder im Vermittlungsausschuss eine grundsätzliche Einigung erzielt.
Der Vorschlag von Bildungsministerin Schavan sieht vor, dass der Bund im Gegenzug für die durch die Bafög-Erhöhung auf die Länder zukommenden Kosten diesen bei den Forschungsmitteln entgegenkommt. Allerdings wollten einige Länder Schavans Vorschlag zunächst noch genauer prüfen, das Thema sei im Bundestag daher vertagt worden. Die Bedarfssätze sollen dabei um zwei Prozent steigen, die Einkommensfreibeträge um drei Prozent. Die Länder hatten sich wegen finanzieller Bedenken zuvor quer gestellt, sie finanzieren das Bafög zu 35 Prozent mit, den Rest trägt der Bund.

Ein Befangenheitsantrag des angeklagten Chefs der Partei für die Freiheit, Geert Wilders ist am Dienstag von einer Sonderkammer des Amtsgerichts in Amsterdam abgewiesen worden. Gegen die Entscheidung ist keine Berufung möglich. Wilders hatte am Montag Beschwerde gegen den Vorsitzenden Richter Jan Moors eingereicht und verlangt, ihn sowie seine zwei beisitzenden Richter abzulösen. Dadurch hätte sich das Verfahren um Monate verzögert. Dem Rechtspopulisten wird Aufstachelung zum Hass gegen Anhänger des Islams und zum Rassenhass gegen Marokkaner und andere nicht- westliche Ausländer in insgesamt fünf Fällen vorgeworfen. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu 16 Monate Haft sowie maximal 10 000 Euro Geldstrafe.


Das Verwaltungsgericht Schwerin hat die Urteile im zuge der sogenannten „Käfighaltung“ erlassen. Während des G-8 Gipfels Heiligendamm im Jahr 2007 waren ein Großteil der 1100 Festgenommenen in überfüllten Käfigen untergebracht. Das Gericht bestätige, dass die Ingewahrsamnahmen ohne Rechtsbeistand und unter den gegebenen Haftbedingungen „menschenunwürdig“ seien. Während des Prozesses erkannte auch die Polizeidirektion Rostock die Rechtmäßigkeit der Klagen an. Doch auch weiterhin nutzt die Polizei käfigartige Gefangenensammelstellen bei Großdemonstrationen wie beispielsweise während der Castortransporte.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Flüchtlingen gestärkt. In der Entscheidung des Gerichtes heiße es, bestehe ein Abschiebeverbot oder seien Flüchtlinge als politisch verfolgt anerkannt, dürften sie auch bei einem ausländischen Haftbefehl nicht in Auslieferungshaft genommen werden. Im vorliegenden Fall hätten die deutschen Behörden bei einem kurdischen Beschwerdeführer ein Abschiebeverbot festgestellt und ihm wegen politischer Verfolgung Asyl gewährt. Der Mann habe angegeben, dass er wegen seiner Aktivitäten in der Arbeiterpartei Kurdistans gefoltert und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden sei. Die Türkei berief sich 2006 auf die internationalen Rechtshilfe und forderte die Auslieferung des Mannes.

Im Streit um das milliardenteure Bahnprojekt "Stuttgart 21" ist die baden-württembergische Landesregierung offenbar um Entspannung bemüht. Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) sagte am Montagabend, der Südflügel des Bahnhofs werde zunächst nicht abgerissen. "Wir werden ihn so bestehen lassen. Und ich glaube, das ist ein Signal." Zugleich lehnte sie einen Baustopp ab. Für die Grünen ist das aber Vorbedingung für Gespräche mit den Gegnern des Projekts. Am Abend hatten wieder Zehntausende Menschen im Stuttgarter Schlossgarten friedlich gegen den Umbau des Kopfbahnhofes in einen unterirdischen Durchgangsbahnhof protestiert.