In Italien steht die Rechtsregierung von Silvio Berlusconi möglicherweise vor ihrem Ende. Grund ist der Streit zwischen Berlusconi und Kammerpräsident Gianfranco Fini, der am Donnerstag eskalierte.

Wie italienische Medien berichten, schloss Berlusconi am Donnerstagabend seinen Bündnispartner aus der Regierungspartei «Volk der Freiheit» (PdL) aus. Berlusconi warf seinem nun Ex-Bündnispartner «zerstörerische Kritik» und «absolute Inkompatibilität mit den Prinzipien der Partei» vor. Gianfranco Fini wiederum hatte Berlusconis autoritären Führungsstil und den seiner Meinung nach zu großen Einfluss der rassistischen und rechtspopulisithschen Lega Nord in der Regierungskoalition bemängelt.

Die Folgen des Ausschlusses sind noch nicht absehbar. Auch Neuwahlen sind nicht ausgeschlossen. Die größte Oppositionspartei, der Partito Democratico forderte Berlusconi am Freitag auf, im Parlament über den Stand der Dinge zu berichten und sich einer Vertrauensabstimmung zu stellen. Gianfranco Fini hat einen Rücktritt als Kammerpräsident derweil ausgeschlossen und will seine AnhängerInnen neu organisieren. Sie hätten derzeit 36 Sitze in der Abgeordnetenkammer und 14 Sitze im Senat inne. Mit diesen Zahlen könnte Fini in Zukunft bei kritischen Abstimmungen zum Zünglein an der Waage werden.

Fini hatte erst vor rund anderthalb Jahren seine Partei, die postfaschistische Alleanza Nazionale (AN) in Berlusconis «Volk der Freiheit» integriert.

Zum ersten Mal seit Ende des Gaza-Krieges vor anderthalb Jahren haben militante Palästinenser wieder eine Rakete auf die israelische Stadt Aschkelon abgefeuert.

Die Rakete detonierte am Freitagmorgen in einem Wohngebiet und beschädigte mehrere Autos und ein Wohnhaus. Da die Bevölkerung rechtzeitig gewarnt werden konnte, wurde niemand durch die Explosion verletzt. Laut Bürgermeister Benny Vaknin handelt es sich dennoch um den "ernstesten Vorfall seit Ende der Operation Gegossenes Blei" im Januar 2009. Wer die Rakete vom russischen Typ Grad abgefeuert hat, ist bislang unklar, da noch keine Gruppe die Verantwortung für den Angriff übernommen hat.

Aschkelon liegt etwa 12 km entfernt von der Grenze zum Gazastreifen und war vor allem während des Gazakrieges häufiges Ziel von Raketenangriffen. Anders als noch grenznähere Ortschaften blieb die Stadt seitdem aber von Angriffen verschont. Wie die israelische Tageszeitung Haaretz berichtet, wurden erst am vergangenen Wochenende sechs Sprengkörper auf israelische Kleinstädte abgefeuert.

 

Nun ist die griechische Polizei mit Tränengas gegen rund 500 Last- und TankwagenfahrerInnen vorgegangen. Diese haben vor dem Verkehrsministerium in der Hauptstadt Athen demonstriert. Der griechische Regierungschef Giorgos Papandreou hatte bereits gestern eine Notfallverordnung erlassen, um den seit drei Tagen andauernden Streik der FahrerInnen zu beenden und sie zur Arbeit zu zwingen. Dies berichtet heute die Tagesschau. Laut Angaben eines Regierungssprechers habe der Ausstand schon jetzt für „ernsthafte Störungen“ im wirtschaftlichen so wie im sozialen Bereich geführt. So leide der Gesundheitssektor wegen ausstehender Lebensmittel- und Medikamentenlieferungen unter Versorgungsschwierigkeiten. Grund für den Streik ist ein geplanter Gesetzesentwurf zur Liberalisierung der Tank- und Lastwagenunternehmen. So sollen die Lizenzbedingungen herunter gesetzt werden. Das geplante Gesetz ist Teil einer Abmachung zwischen Griechenland, der Europäischen Union und dem internationalen Währungsfond (IWF). Die DemonstrantInnen haben derweil erklärt, dass sich der Notfallverordnung von Seiten der Regierung nicht widersetzen wollen, ihren Protest jedoch mit verschieden Formen des Widerstands fortführen wollen.

Am Dienstag hatte ein russischen Gericht 14 teils noch jugendliche Neonazis zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Den Angeklagten wurden vier Morde mit rassistischem Hintergrund zur Last gelegt. Außerdem sollen sie mehrere Anschläge verübt so wie muslimische und jüdische Friedhöfe geschändet haben. Die Urteile wurden am Dienstag in der Stadt Twer verhängt. Ein 22 jähriger muss lebenslang in Haft, 13 weitere erhielten Strafen zwischen dreieinhalb und 17 Jahren. Der, zu lebenslanger Haftstrafe verurteilte, 22 Jährige soll, nach Angaben des Gerichts, eine Zelle der russischen Nationalen Einheit geleitet haben. Diese Einheit wurde bereits im Jahr 1990 gegründet und vertritt einen orthodoxen christlichen Fundamentalismus. Neben den Morden und Friedhofsschändungen wurden bei den Angeklagten Waffen und einschlägig rechtsextreme Literatur sichergestellt.


 Mehr als jedes dritte bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldete Stellenangebot kam im Juni diesen Jahres von einer Leiharbeitsfirma. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Somit haben sich die Jobangebote von Seiten der Leiharbeit seit Anfang des Jahres mehr als verdoppelt. Gleichzeitig legte die Zahl der übrigen Stellenangebote lediglich um ein Drittel zu. Lag der Anteil an allen neu gemeldeten offenen Stellen im Januar noch bei 26 Prozent, stieg er bis einschließlich Juni auf 35 Prozent. „Diese Zahlen bestätigen unsere Befürchtungen.“, sagte der stellvertretende IG-Metall-Vorsitzende Detlef Wetzel der Berliner Zeitung am gestrigen Mittwoch. Die Unternehmen setzen mit dieser Strategie auf „Billig Lohn und eine Politik des Heuern und Feuerns“, so Wetzel. Die Linkspartei Abgeordnete Jutta Krellmann appellierte ebenfalls an das Kabinett: Die Zahlen müssen „ein Weckruf für die Bundesregierung sein“, die „mehr Energie darauf verwenden“ sollte, „gute Arbeitsplätze zu schaffen“, anstatt „ein unsoziales Kürzunspaket zu schnüren“, so Krellmann.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun die Anklage gegen das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker wegen des Anschlags auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 33 Jahre zugelassen. Dies teilte gestern die Justizbehörde mit. Die Bundesanwaltschaft hatte im Frühjahr diesen Jahres die Anklage gegen Becker erhoben. Damit stellt sich die Bundesanwaltschaft gegen den Bundesgerichtshof, der im Dezember 2009 einen Haftbefehl gegen Becker mit der ausdrücklichen Begründung aufgehoben hat, der Beschuldigten sei allenfalls eine Beihilfe vorzuwerfen. Der heute 57-Jährigen wird eine Mittäterschaft bei der Erschießung Bubcks und seiner beiden Begleiter am 07. April 1977 in Karlsruhe vorgeworfen. Doch selbst im Falle einer Verurteilung erwarte der Bundesgerichtshof nur eine niedrige Strafe. Der Anklage zufolge soll es keine genauen Beweise dafür geben, dass Verena Becker persönlich an dem Tatort beteiligt gewesen war. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass Frau Becker eine „maßgebliche Rolle“ bei der Organisation eingenommen haben soll und daher sei sie als „Mittäterin“ anzusehen. Mit dem Beginn der Verhandlung in Stuttgart-Stammheim ist demnach Ende September zu rechnen.

PolizistInnen aus Sachsen-Anhalt haben im Hamburger Hotel Steinberger Treudelberg im betrunkenen Zustand Hotelgäste belästigt. Dabei sollen einige von diesen mehr als über die Strenege geschlagen haben. Laut Augenzeugenberichten erbrach sich ein voll trunkener Beamter in Uniform auf dem Hotelflur. Weitere PolizistInnen sollen eine Hochzeitsgesellschaft gestürmt haben und deren Gäste belästigt haben. Außerdem sollen Angestellte aus dem Hotel von diesen verbale Attacken erlitten haben. Rund 100 Beamte aus Sachsen-Anhalt wurden am vergangenen Wochenende in dem Hamburger Hotel untergebracht, weil sie die dortigen Einsatzkräfte der Polizei bei einem Einsatz im Schanzenviertel unterstützen sollten. Nachdem jedoch die Hundertschaft am Samstagabend gegen 23 Uhr aus dem Einsatz entlassen wurde, sollen sich die OrdnungshüterInnen dem Alkoholgenuss hingegeben haben. Ein Sprecher des Innenministeriums in Sachsen Anhalt sagte: „Der Magdeburger Polizeidirektor hat sich bereits in einem Brief für das peinliche Verhalten der Beamten entschuldigt. Es wird ein Disziplinarverfahren geprüft und gegeben falls eingeleitet.“

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass PolizistInnen auf friedlichen Demonstrationen nicht filmen dürfen. Die Polizei begründete die Videoüberwachungen mit der Notwendigkeit, Einsatzkräfte und Verkehr zu lenken. Die RichterInnen dagegen erklärten, dass das Filmen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit  und das informationelle Selbstbestimmungsrecht einschränke. Für eine Einschränkung des Versammlungsrechts durch eine Videoüberwachung gebe es nur dann eine rechtliche Grundlage, wenn von der Versammlung eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht. Grund für die aktuelle Auseinandersetzung bot die Klage von MitveranstalterInnen und TeilnehmerInnen der Anti-Atom-Demo im vergangenen September. Das berichtete die Taz.

Das Parlament der spanischen Region Katalonien hat mit klarer Mehrheit ein Verbot für Stierkämpfe beschlossen. Katalonien ist damit das erste Festlandsgebiet Spaniens, dass den Stierkampf verbietet. Der Impuls kam von einer internationalen Tierschutzgruppe, die 140.000 Unterschriften für ein Verbot einreichten. Am Vormittag versammelten sich Dutzende BefürworterInnen und GegnerInnen vor dem Regionalparlament in Barcelona. Die BefürworterInnen der traditionellen Kämpfe forderten dabei  "Siere ja, Freiheit ja". Der Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2010 in Nordostspanien um die Großstadt Barcelona. 

Berlin und Brandenburg lockern von morgen an die sogenannte Residenzpflicht. Einige tausend AsylbewerberInnen und geduldete MigrantInnen können damit jetzt problemlos in das jeweils andere Land fahren. Bisher musste bei der Ausländerbehörde eine Reiseerlaubnis beantragt werden. Die Lockerung gelte nur für die Zeit der Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung. Der Wohnsitz dürfe aber nicht dauerhaft gewechselt werden. Berlin und Brandenburg würden eine Bundesratsinitiative starten wollen. Die Bewegungsfreiheit von AsylbewerberInnen und Geduldeten solle in angrenzenden Bundesländern allgemein gestattet werden, ohne erst eine gesonderte Erlaubnis beantragen zu müssen. Das berichtete das brandenburgische Innenministerium und die Berliner Innenverwaltung.