Deutschland nutzt nach Angaben von Human Rights Watch Foltergeständnisse aus dem Ausland.

Wie die Menschenrechtsorganisation in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht meldet, verwende Deutschland Informationen, die ausländische Geheimdienste im Anti-Terror-Kampf unter Folter erpresst hätten. Auch Großbritannien und Frankreich würden diese Informationen zu nachrichtendienstlichen und polizeilichen Zwecken nutzen. Human Rights Watch erinnerte die drei Regierungen daran, dass Folter nach dem Völkerrecht ohne jede Ausnahme verboten sei. Durch Folter gewonnenes Beweismaterial dürfe auch nicht in Prozessen verwendet werden.

Die Geheimdienste der drei Staaten hätten zu ihrer Verteidigung behauptet, es sei unmöglich festzustellen, welche Quellen und Methoden hinter den übermittelten Informationen stünden. Human Rights Watch beklagt aber, dass VertretInnen der Regierungen in Großbritannien und Deutschland öffentlich die Ansicht vertreten haben, dass auch die Verwendung von Foltergeständnissen in manchen Fällen zulässig sei.