Die Bundesinnenministerium plant gesetzliche Veränderungen zu Abschiebehaft. Nach dem Gesetzentwurf des Innenministeriums dürfen Abschiebehäftlinge weiterhin auch in Gefängnissen untergebracht werden, wenn spezielle Hafteinrichtungen nicht vorhanden sind. Nach der sogenannten EU-Rückführungsrichtlinie müssen Abschiebehäftlinge grundsätzlich getrennt von Strafgefangenen untergebracht werden. Sie dürfen nur ins Gefängnis geschickt werden, wenn in einem Staat spezielle Einrichtungen fehlen. Deutschland gehöre - laut dem Bericht der TAZ - zu den EU-Ländern mit dem niedrigsten Standard im Umgang mit Flüchtlingen.