In Zukunft soll Widerstand gegenüber PolizistInnen härter bestraft werden als es bisher schon der Fall ist. Das Bundeskabinett brachte nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg. Das bisherige Strafmaß von zwei Jahren soll nun auf drei angehoben werden. Darauf hatten sich FDP und Union schließlich einigen können. Zuvor hatte die Union gefordert, das Strafmaß auf bis zu fünf Jahren herauf zu setzen. Widerstand gegen einen Polizeibeamten kann beispielsweise schon dann vorliegen, wenn bei einer Festnahme versucht wird, sich aus dem Griff des Beamten zu lösen, ohne dass dieser verletzt werde. Zudem soll der Paragraf 113, Absatz , im Strafgesetzbuch, der sich auf besonders schweren Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bezieht, so ergänzt werden, dass sich bei Angriffen nicht nur das Mitführen einer Waffe, sonder auch von gefährlichen Gegenständen straf verschärfend auswirkt. Der Paragraf sieht hier eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft vor.