Das Arbeitsverhältnis einer lesbischen Kindergartenleiterin bei der katholischen Kirche im Kreis Neu-Ulm wurde auf Grund ihrer Homosexualität beendet.

Die Kindergartenleiterin und der Arbeitgeber, eine katholischen Pfarrstiftung, schlossen jetzt einen außergerichtlichen Vergleich.

Der katholische Arbeitgeber hatte im vergangenen Jahr versucht, der Arbeitnehmerin zu kündigen, nachdem diese ihre eingetragene Lebenspartnerschaft offen gemacht hatte.

Die katholische Kirche fordert in ihren Arbeitsverträgen die Anerkennung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre und schließt damit lesbische und schwule ArbeitnehmerInnen aus.

In der Bundesrepublik genießen die Kirchen Sonderrechte und sind nicht an das Diskriminierungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gebunden.

Somit können kirchliche Arbeitgeber ihren Beschäftigten aufgrund der sexuellen Orientierung kündigen.

Im aktuellen Fall sieht der außergerichtliche Vergleich vor, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, die Kirche der Kindergartenleiterin jedoch eine Abfindung zahlen muss.

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland, LSVD, wertet den Vergleich als "vollen Erfolg" für die lesbische Arbeitnehmerin.

Die Betroffene allerdings wird sich jetzt einen neuen Arbeitsplatz suchen müssen.