Polizeibeamtinnen dürfen bei Stichprobenkontrollen nicht gezielt Menschen mit dunkler Hautfarbe nach dem Ausweis fragen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Ein Student aus Kassel hatte nach fast zweijährigem Rechtsstreit dieses Urteil erstritten.

Wie der swr berichtete musste ein zuvor ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichts in Koblenz für unwirksam erklärt werden.

Das Gericht entschied nun, dass das ausschlaggebende Kriterium für eine Personenkontrolle nicht die Hautfarbe sein dürfe, dies würde einen Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot darstellen.

Der Kläger stand erst selbst wegen Beleidigung vor Gericht. Er hatte sich 2010 bei einer Kontrolle geweigert den Polizisten seinen Ausweis auszuhändigen. In dem Strafprozess um die Beleidigung der Beamten gaben die Polizisten an, den Studenten wegen seiner dunklen Hautfarbe kontrolliert zu haben. Daraufhin klagte der Student die Bundespolizei an, in erster Instanz wurde das Verhalten der Polizisten für rechtmäßig erklärt.

Die Entscheidung der zweiten Instanz, des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts wurde von Amnesty International als wichtiges Signal gegen Diskriminierung bei Personenkontrollen gewertet.