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Aus dem Stoffwechsel-Magazin
"Wir werden keinen Cent zahlen!"
- Info zum Beitrag
- Sendeplatz: Stoffwechsel
- Montag, 25. September 2006
- AutorIn:
KarstadtQuelle widersetzt sich den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und weigert sich weiterhin Wiedergutmachung gegenüber den Wertheim-Erben zu leisten.
KarstadtQuelle gegen Wertheim-Erben
Es klingt ungeheuerlich: Der KarstadtQuelle-Konzern hat eine wirtschaftliche Glanzleistung vollbracht: ein Grundstück, das der von KarstadtQuelle übernommene Hertie-Konzern Anfang der 90er Jahre für eine D-Mark vom Berliner Senat geschenkt bekommen hat, wurde im Jahr 2000 von KarstadtQuelle für 145 Millionen Euro verkauft. Eine satte Leistung, allerdings eine moralisch höchst fragwürdige. Gehört das gewinnbringende Gelände doch zu dem ehemaligen Vermögen der jüdischen Kaufmannsfamilie Wertheim, deren gesamter Besitz während des National-Sozialismus enteignet wurde.
Seit 1990 versuchen Überlebende der Familie und ihre Angehörigen für das enteignete Vermögen eine Wiedergutmachung zu erhalten. In der Auseinandersetzung geht es hauptsächlich um das ostdeutsche Vermögen der Wertheim-Familie, da sich die DDR für Wiedergutmachungsansprüche nie zuständig fühlte. Nach der Wiedervereinigung fielen die Wertheim-Grundstücke dann in die Verfügungsgewalt der Bundesrepublik, die die Wiedergutmachungsansprüche 2003 anerkannte. Der KarstadtQuelle-Konzern folgte diesem Beispiel nicht, kassierte stattdessen 145 Millionen Euro für den Verkauf eines Geländes, das ihm nicht gehört, und weigert sich bis heute, dieses Geld den rechtmäßigen Besitzern zurückzugeben.
Matthias Druba ist Rechtsanwalt in Berlin und vertritt einen Teil der Wertheim-Erben anwaltlich gegen den KarstadtQuelle-Konzern.
Er schildert die Hintergründe und den aktuellen Stand der Auseinandersetzungder Auseinandersetzung:
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