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Aus dem Stoffwechsel-Magazin

In der bayerischen Kinderbetreuung gerät die Pädag

Gegen heftigen Widerstand von Eltern und Pädagogen setzte die CSU das neue bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz durch. KritikerInnen meinen, dass pädagogische Ziele dem Interesse der Wirtschaftlichkeit geopfert werden.

Ab September 2006 soll das neue bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz nun auch in Kindergärten und Horten in Kraft treten, das die CSU unter großen Protesten aus der Bevölkerung sowie der Opposition durch den Vorteil ihrer 2/3 Mehrheit durchgesetzt hat.

In diesem Gesetz geht es hauptsächlich darum, dass die Bezuschussung von Kinderbetreuungseinrichtungen nicht mehr pro Gruppe, sondern nun mehr pro Kind und gebuchter Betreuungszeit erfolgt. Das heißt, dass die Einrichtungen Fördergelder bekommen, die sich danach richten welches Kind wie lange in der Einrichtung ist. Dabei gibt es verschiedene Gewichtungsfaktoren für verschiedene Kinder. Was bedeutet, dass z.B. Kinder unter 3 Jahren höher bezuschusst werden als Kinder über 3, Kinder von ausländischen Eltern mehr gefördert werden als nichtausländische Kinder und für Kinder mit Handycap mehr Geld zur Verfügung gestellt wird als für Kinder ohne Handycap. Darüberhinaus können die Eltern die täglichen Betreuungszeiten buchen. Auch hier erfolgt die Förderung nach Anwesenheit des Kindes. Während die CSU mit diesem Gesetz vollends zufrieden ist, beteuert die SPD, dass dieses Kinderbetreuungsgesetz gesellschaftlichen Rückschritt in Bayern bedeutet. Diese Woche will die SPD daher im Landtag auf das Problem der Kinderbetreuung zu sprechen kommen und darauf, dass die CSU statt Worte auch endlich einmal Taten sprechen lassen soll. Jule Schröter sprach mit der stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden im bayerischen Landtag, Johanna Werner-Muggendorfer, über die Nachteile des Gesetzes:

 

 

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