wir haben nach dem Gespräch im Landtag bei der Staatskanzlei angefragt, ob es möglich wäre, ein gemeinsames Treffen mit der BLM, der Staatskanzlei und Lora und Radio Z zu organisieren, um die Förderung von community radios zu klären, da die Verantwortlichkeiten immer hin und her geschoben werden.

Leider haben wir diese Antwort von der Staatskanzlei erhalten:

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Aus Gründen der Staatsferne beschließt die BLM unabhängig und eigenverantwortlich über Fördermaßnahmen. Eine Einbeziehung der Staatskanzlei in Einzelfragen der Förderung ist deshalb nicht möglich. Über die Zweckmäßigkeit des Förderkonzepts befindet der Medienrat mit seiner Beschlussfassung.

Mit freundlichen Grüßen

Caroline Lang

Oberregierungsrätin

Referat A II 5 - Landesweite und lokale private Rundfunkanbieter, Medienförderung, Verlagswesen

 Für Radio Z bedeutet das, dass wir uns wieder mit unseren Forderungen an die BLM wenden müssen.

Die BLM hat uns geschrieben:

Die Sendeverbreitungskosten für DAB+ sollen für gemeinnützige Anbieter bis 2027 in Höhe von 90% gefördert werden

* Die Förderung der Sendeverbreitungskosten für UKW ist weiterhin unklar. Frau Schumacher (Geschäftsführerin der BLM) schreibt, die BLM beabsichtige die Förderung weiter zu führen.

Wann eine Entscheidung fällt und von welchen Faktoren es abhängt schreibt sie nicht. Wir bleiben dran