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Aus dem Stoffwechsel-Magazin
Computer ausspaehen in NRW - Verfassungsbeschwerde
- Feature info
- radio show: Stoffwechsel
- Tuesday, 06 February 2007
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Am Montag (5.2.2007) erklärte der Bundesgerichtshof Online-Durchsuchungen durch die Polizei für illegal. Der Rechtsanwalt Fredrik Roggan will am Freitag Verfassungsbeschwerde gegen heimliches Computer-Ausspionieren durch den Verfassungsschutz in NRW erheben - das dort seit Anfang 2007 per Gesetz möglich ist.
Leute, hütet eure Festplatte - denn die Polizei kann sie durchsuchen ohne dass ihr es merkt und auch ein paar Trojaner einschleusen! Dieses Szenario war bis Montag kein Horrorszenario paranoider DatenschützerInnen, sondern Realität. Die verdeckte Online-Durchsuchung durch die Polizei hat zwar keine rechtliche Grundlage, wurde aber dennoch praktiziert. Bis sich im November letzten Jahres ein Richter weigerte, eine solch heimliches Ausspähen einer Festplatte zu genehmigen. Der anschließende Rechtsstreit zog sich bis vor den Bundesgerichtshof: Am Montag schob das Gericht in Karlsruhe dieser heimlichen Schnüffelei den Riegel vor und erklärte die Online-Durchsuchung für illegal.
Und nun wird's kompliziert: Wer nämlich in Nordrhein-Westfalen wohnt sollte sich weiterhin nicht allzu sicher fühlen, denn dort gibt's so ein heimliches ausspähen des Computers nach wie vor - dort ist nämlich seit Januar ein neues Verfassungsschutzgesetz in Kraft, das dem Geheimdienst genau diese Möglichkeit erlaubt.
Gegen dieses Gesetz will der Rechtsanwalt Fredrik Roggan eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Seine Kritik zielt auf zwei Punkte: die verdeckte Online-Durchsuchung durch Polizei und Verfassungsschutz und die Regelung, die es dem Verfassungsschutz erlaubt, an Internetangeboten wie Chatrooms teilzunehmen. Am Montag fiel nun die Entscheidung vom Bundesgerichtshof gegen die sog. Online-Durchsuchung - gibt das Rückendeckung für die Klage in NRW?
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