NSU-Prozessauftakt verschoben: „Dass es so kurzfristig verschoben wurde ist für meine Mandantin eine Katastrophe“

Gestern hat das Oberlandesgericht München den Prozessauftakt gegen den rechtsterroristischen NSU verschoben. Das schon wegen seiner Platzvergabe im Gerichtssaal heftig kritisierte Gericht stößt damit auf Unverständnis bis Entsetzen. „Dass es so kurzfristig verschoben wurde ist für meine Mandantin eine Katastrophe“ sagt der Berliner Rechtsanwalt Sebastian Scharmer. Wir haben mit ihm gesprochen.

Heftige Kritik, Zustimmung, Entsetzen, Verständnis – die Reaktionen auf die Verschiebung des Prozessauftakts gegen den rechtsterroristischen NSU sind höchst unterschiedlich. Gestern hat das Oberlandesgericht München den Beginn des Verfahrens auf den 6. Mai verschoben. Schon lange wurde das Gericht kritisiert, weil es nicht genügend Plätze im Gerichtssaal oder eben andere Möglichkeiten, dem Prozess beizuwohnen schuf. Dann entschied das Bundesverfassungsgericht am Freitag, dass zu dem Prozess auch PressevertreterInnen aus Staaten zugelassen werden müssen, aus denen Opfer der NSU-Mordserie stammten. Daraufhin verschob das Münchener Gericht kurzerhand den ganzen Prozess - bei dem alleine 70 Angehörige der Mordopfer und Geschädigten der Sprengstoffanschläge als NebenklägerInnen auftreten – die wiederum von 50 RechtsanwältInnen vertreten werden. Das Verschieben bedeute für die Opfer eine seelische und organisatorische Zumutung, erklärte die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer des NSU-Terrors, Barbara John, im Deutschlandradio Kultur.
Gamze Kubasik, die Tochter des ermordeten Mehmet Kubasik, empfindet die kurzfristige Verlegung wie einen Schlag ins Gesicht, sagt deren Rechtsanwalt Sebastian Scharmer aus Berlin. Heike Demmel hat mit Rechtsanwalt Scharmer gesprochen:

 
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Der Prozess gegen den rechtsterroristischen NSU in München soll nun am 6. Mai beginnen. Dort wollen die Kinder des ersten Opfers der Nazi-Mordserie, Enver Simsek auch das Versagen der Sicherheitsbehörden thematisieren. Über ihre Anwälte forderten sie das Gericht auf, entsprechende Fragen zuzulassen.

 

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