„Ich wär ein Gewohnheitsverbrecher...“ - Helmut Sieber klagt wegen 12 Jahren Sicherungsverwahrung

Helmut Sieber war – zum Teil rechtswidrig – über 20 Jahre hinter Gittern. 12 Jahre davon saß er in Sicherungsverwahrung. Nun klagt er gegen den Freistaat Bayern auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Am Donnerstag, 4.7.2013 fand in Nürnberg die Verhandlung statt.

Haft kann man nicht entschädigen – sagt Helmut Sieber. Er muss es wissen, er saß 21 Jahre in bayerischen Gefängnissen, den Großteil davon in Sicherungsverwahrung. Das war rechtswidrig, meint er, und nicht nur er. Auch der Europäische Menschengerichtshof hat die bundesdeutsche Regelung zur Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt - die BRD musste nachbessern.

Wegen einer Reihe von Einbrüchen wurde Helmut Sieber zu neun Jahren Haft verurteilt. Nach Absitzen der verhängten Strafe kam er jedoch nicht frei, sondern das Gerichte verhängte aufgrund mehrfacher Vorstrafen Sicherungsverwahrung. Sicherungsverwahrung wird verhängt, wenn vom Gefangenen eine angebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Die gab es nicht, sagen auch Siebers Gutachter und: er saß länger als es das Gesetz vorsieht im Gefängnis. Nun fordert Helmut Sieber Schmerzensgeld und Schadenersatz vom Freistaat Bayern. Aber vor allem will er, dass endlich festgestellt wird, welches Unrecht ihm angetan wurde. Heute (4.7.2013) fand vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth die Verhandlung statt. Heike Demmel hat mit Helmut Sieber nach dem Prozess gesprochen.

 

 

 
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