Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute entschieden, dass öffentliche Blockadetrainings vor Neonazi-Demos  zulässig sind.
Es erklärte das Verbot eines öffentlichen Blockadetrainings im nordrhein-westfälischen Stolberg im Februar 2011 für unzulässig. Auch die Auflagen, vorab Trainer und Ordnerinnen zu nennen, war nicht zulässig, erklärte das Gericht, mit Verweis auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Das öffentliche Training habe „gewaltfrei zur öffentlichen Meinungsbildung“ und zum „angemessenen gesellschaftlichen Umgang mit rechtsextremen Ideologien beitragen wollen“. Um die öffentliche Aufmerksamkeit für ein Anliegen zu erhöhen seien friedliche Blockaden grundsätzlich zulässige Mittel, so das Oberverwaltungsgericht Münster.
Strafbar werde es erst dann, wenn die Teilnehmer einer Versammlung eine andere nicht verbotene Versammlung über eine erhebliche Dauer blockierten, ohne dass deren Teilnehmer ausweichen könnten.