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Aus dem Stoffwechsel-Magazin
Völkermordprozess in Frankfurt
- Info zum Beitrag
- Sendeplatz: Stoffwechsel
- Freitag, 28. Februar 2014
- AutorIn: Max Kühn
Vergangene Woche ist ein wohl historischer Prozess zu Ende gegangen. Erstmals wurde auf deutschem Boden einem Beteiligten am Völkermord 1994 in Ruanda der Prozess gemacht. Allerdings war der Prozess auch nicht unumstritten. Mehr zu dem Prozess, der Verurteilung und den rechtlichen Rahmenbedingungen erfahrt ihr in dem Beitrag "
Es war ein gewagter Prozess in Frankfurt, welcher vergangene Woche zusende ging. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft war schwerwiegend: Völkermord.
Der Angeklagte, einst Bürgermeister einer kleinen Stadt in Ruanda, soll an einem Massaker gegen Zivilisten beteiligt gewesen sein.
Abgespielt hat sich die Tragödie vor der Kulisse des Massakers an der Tutsi Bevölkerung in Ruanda 1994. Bis zu 1 Million Menschen kamen damals innerhalb von nur wenigen Monaten in diesem Konflikt gewaltsam zu Tode. Die Ruandische Gesellschaft hat sich von diesem Schock noch immer nicht erholt und die wenigsten Täter_innen von damals sind je zur Rechenschaft gezogen worden.
Zumindest ein Beteiligter musste sich nun allerdings in Frankfurt vor dem dortigen Oberlandesgericht für seine Taten rechtfertigen.
Es war ein langer Prozess in Frankfurt. Seit dem 18 Januar 2011 stand der Angeklagte vor Gericht. Vergangene Woche hat es nun auch eine Verurteilung gegeben.
Doch wie kann für Gerechtigkeit gesorgt werden, wenn die Tat knapp 20 Jahre zurück liegt. Wie kann ein eindeutiges Urteil gefällt werden, wenn das Verbrechen über 8000 km entfernt stattfand. Und vor allem auf welcher rechtlichen Grundlage kann vor einem deutschen Gericht ein derartiges Verbrechen verhandelt werden ?
Mein Kollege Max Kühn hat darüber mit einem Vertreter von Amnesty International gesprochen, welcher den Prozess als Beobachter verfolgt hat.
Soweit ein Vertreter von Amnesty International zu dem Völkermordprozess vor dem Frankfurter Oberlandesgericht. Amnesty International macht sich seit Jahren für das sogenannte „Weltrecht“ stark. Auf dieser Grundlage wurde nun auch, wie eben gehört, der Angeklagte zu 14 Jahren Haft verurteilt.
Die Anwälte der Nebenklage, also die Vertreter_innen der Opfer des Massakers, überlegen derzeit allerdings in Revision zu gehen. Ihrer Meinung nach, sei die außergewöhnliche Rolle des Angeklagten durch das Gericht nicht komplett erfasst worden.
Weitere Informationen zu dem Prozess gibt es unter www.amnesty.de .
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